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  • Grand Hotel Heiligendamm: Auch 2011 wieder deutlicher Gewinn

    (Heiligendamm, 14. Dezember 2011) Es geht spürbar bergauf: Trotz verregeneter Sommer-Hauptsaison wird das zur Fundus-Gruppe gehörende 1 auch in diesem Geschäftsjahr das Vorjahresergebnis von knapp 800.000 Euro erreichen. Dies wurde auf der Gesellschafterversammlung des Grand Hotel Heiligendamm in Deutschlands erstem Seebad bekannt gegeben.
    „Angesichts der verregneten Hauptsaison ist das ein sehr gutes Ergebnis“, freut sich Anno August Jagdfeld, Geschäftsführer des Grand Hotel Heiligendamm. „Die positive Entwicklung der vergangenen zwei Jahre zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das Grand Hotel Heiligendamm hat das Potenzial, sich zu einem der etabliertesten Ferienhotels in Deutschland zu entwickeln.“
     
    Mit der Wiederholung des Vorjahresergebnisses befindet sich das Grand Hotel Heiligendamm zudem im Plan. Auch das im März beschlossene Restrukturierungskonzept befindet sich inmitten der Umsetzung. Aufgrund der Klage eines einzigen der insgesamt 1.900 Gesellschafter gegen dieses Konzept, die dieser dann zurückzog, konnte der Vertrieb des Restrukturierungskapitals allerdings erst später starten. Die Gesellschafter haben daher heute mit großer Mehrheit von mehr als 97 Prozent beschlossen, das im März beschlossene Konzept ohne Änderung zu verlängern, um dessen Umsetzung im kommenden Jahr zu ermöglichen. Sie waren zudem zufrieden mit Geschäftsführung von Anno August Jagdfeld und entlasteten ihn mit 85 Prozent der Stimmen.
     
    Das Konzept sieht vor, neues Kapital in Höhe von ca. 32,5 Millionen Euo zu platzieren. Die Konditionen sind dabei gegenüber dem bisherigen Angebot deutlich verbessert: So entspricht diese Summe u.a. der Mehrheit an der Gesellschaft (60,7%). Mit diesen Mitteln werden weitere saisonverlängernde Maßnahmen wie etwa ein „Zentrum für Vitalmedizin“ (Medical Wellness) finanziert sowie Kredite abgelöst. Nach Umsetzung dieses Konzepts gehen das Beratungsunternehmen PWC und die Geschäftsführung des Grand Hotel Heiligendamm davon aus, dass die Gesellschaft ab 2013 ansteigende Ausschüttungen an ihre Anteilseigner vornehmen kann. Ab 2015 werden Ausschüttungen von sieben Prozent erwartet.

  • Nachrichtendienst für Hotelprojekte (8): Ritz-Carlton glänzt am Arabischen Golf

    TOPHOTELPROJECTS: Top-Luxusmarke von Marriott eröffnet in Abu Dhabi – Management-Übernahme des berühmten Al Bustan Palace im Oman
    (Hamburg, 15. Dezember 2011) Expansion am Arabischen Golf: Marriott baut seine Top-Luxusmarke Ritz-Carlton mit einem Großprojekt weiter aus. In Abu Dhabi entsteht derzeit ein Top-Resort der Spitzenklasse mit 447 Zimmern und Suiten sowie 85 Villen (1 Nr. 3700), das im Frühjahr 2012 eröffnet werden soll. In diesem Jahr wurde das legendäre Resort Al Bustan Palace in Muskat/Oman übernommen. Das 250-Zimmer-Haus wurde erst kürzlich für mehrere Millionen US-Dollar aufwendig renoviert und aufgewertet. 
     
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    Das neue Resort von Ritz-Carlton am Grand Canal von Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, bietet mit ausgedehnten Gärten großen Luxus in der Wüstenregion. Großzügige Wasserspiele und spektakuläre Lichteffekten dürfen da nicht fehlen. Ebenso in großer Dimension angelegt wird ein Outdoor-Pool in Olympia-Größe. Natürlich gibt es auch am großen Kanal einen Privatstrand für die Hotelgäste.
    Es ist das dritte Hotel von Ritz-Carlton in den Vereinigten Arabischen Emiraten; bislang gibt es zwei Häuser in Dubai.
    The Ritz-Carlton Hotel Company
    Laut TOPHOTELPROJECTS plant und baut Marriott für Ritz-Carlton derzeit international 20 neue Hotels und Resorts mit über 3.700 Zimmern. Laut TOPHOTELCHAINS sind derzeit 77 Ritz-Carlton Hotels weltweit in Betrieb.
    Marriott International (Quelle: TOPHOTELCHAINS)
    Marke – Anzahl Hotels
    Courtyard by Marriott – 800
    Marriott Execustay – 750
    Fairfield Inn & Suites by Marriott – 658
    Residence Inn by Marriott – 613
    Marriott Hotels & Resorts – 494
    SpringHill Suites by Marriott – 274
    TownPlace Suites by Marriott – 193
    Renaissance Hotels & Resorts – 146
    Ritz-Carlton – 76
    JW Marriott Hotels & Resorts – 49
    Marriott Conference Centers – 11
    Autograph Collection – 26
    Marriott Executive Apartments – 21
    AC Hotels by Marriott – 2
    Edition Hotels – 2
    Über TOPHOTELPROJECTS: Die Online-Datenbank bietet über 4.500 Top-Hotelprojekte (nur First Class- und Luxushotels) mit kompletten Projektdaten und Ansprechpartnern. Monatlich kommen durchschnittlich 150 neue Hotelprojekte hinzu und mehrere hundert Hotelprojekte werden aktualisiert. Abonnenten von TOPHOTELPROJECTS sind führende Ausstatter und Zulieferer der Top-Hotellerie. Neben der Datenbank für Hotelbau-Projekte wird eine Datenbank mit Profilen aller wichtigen Hotelketten weltweit betrieben: TOPHOTELCHAINS bietet ausführliche Informationen zu allen bedeutenden Hotelmarken.

  • Erstes Marriott-Hotel eröffnet in Serbien – Investition von 25 Mio. Euro – Inbetriebnahme Anfang 2014 geplant

    (Belgrad, 15. Dezember 2011) Die renomierte internationale Marriott-Hotelgruppe wird in Kürze ihr erstes Objekt in Serbien eröffnen. Mit den Bauarbeiten an dem neuen Hotel im Zentrum Belgrads soll in der 2. Jahreshälfte 2012 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2013 geplant. Investor bei dem Vorhaben wird eine Tochter der international tätigen serbischen PSP-Farman Holding sein.
    Die US-Gruppe Marriott International Inc. wird Anfang 2014 ihr erstes Hotel in der serbischen Hauptstadt Belgrad eröffnen. Das “Courtyard By Marriott Belgrade City Center” (vier Sterne) soll über 107 Zimmer verfügen. Die Investitionskosten werden auf 25 Mio. Euro geschätzt. Der Investor, PFB Properties d.o.o. (Belgrad), unterzeichnete mit Marriott Anfang Dezember 2011 einen Managementvertrag für das Hotel.
    PFB Properties – eine Tochtergesellschaft der international (unter anderem in Russland) tätigen Bau- und Immobilienholding PSP-Farman – wird das Bauvorhaben führen. In der Regel würden aber Unteraufträge an zahlreiche andere Firmen vergeben, heißt es.
    Ein weiteres wichtiges Bauvorhaben der PSP-Farman Holding in Belgrad ist die Errichtung einer multifunktionalen Immobilie im so genannten Blok 65 im Stadtteil Novi Beograd. An diesem Standort entsteht ein Wohnungs-, Geschäfts- und Handelskomplex auf einem Grundstück von über 30.000 qm. Der Bauarbeiten haben im September 2010 begonnen. Die Investitionskosten werden mit 160 Mio. Euro angegeben.
    Kontaktanschrift laut 1:
    PFB d.o.o.
    Omladinskih brigada 86
    11080 Belgrad, Serbien
    Tel.: 00381 11/2 05 40-03, Fax: -01
    E-Mail: 1, 1, Internet: 1

  • Holidaycheck.de jetzt mit 3 Millionen Bildern

    (Bottighofen/Schweiz, 15. Dezember 2011) Neuer Rekord auf 1: Drei Millionen Urlaubsbilder stehen den Urlaubern zur Verfügung. Sie helfen den Urlaubern bei der richtigen Hotelwahl.  
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    Während Hochglanzbilder der Reisekataloge oftmals nur die halbe Wahrheit erzählen, finden sich bei holidaycheck.de Urlaubsbilder, die eine authentische Darstellung des Hotels abliefern. Badezimmer, Schlafzimmer, Balkonaussicht… Jeder Winkel wird abgeklopft. So kann sich jeder Nutzer ein detailliertes Bild vom  wahren Hotelzustand machen. Bilder von Restaurants, Sehenswürdigkeiten der Umgebung sowie Reisetipps helfen dem Urlauber zusätzlich einen Überblick über die Ferienregion zu erhalten.
     
    Das dreimillionste Urlaubsbild wurde vom User Frank am 4. Dezember hochgeladen. Es zeigt die Poollandschaft des Hotels Sheraton Miramar Resort in El Gouna/Ägypten. Das Resort gehört zu den holidaycheck.de Top Hotels 2011 und hat eine Weiterempfehlungsrate von 93 Prozent.
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    Das erste Bild von holidaycheck.de stammt vom Beginn des Jahrtausends. Kurios: Die Geschichte der Bilder bei holidaycheck.de beginnt nicht wie erwartet mit einem Hotel, sondern mit einem Reisetipp für die Stadt London. Gezeigt werden zwei Polizisten, die lachend vor dem Buckingham Palace stehen.
     
    Dieser Erfolg reiht sich an viele weitere Rekorde, die holidaycheck.de dieses Jahr erreicht hat. Im Juli dieses Jahres wurde bereits bei den Hotelbewertungen die zwei Millionengrenze überschritten. Ebenso verzeichnete der August ein Rekordergebnis. Durchschnittlich waren täglich mehr als 700.000 Menschen auf der Internetseite. Das bedeutet 22 Millionen Visits im August, ein absolutes Rekordergebnis.

  • Corps Touristique zeichnet beste Reise-Messe 2011 aus – Neues CT-Mitgliederverzeichnis 2012 erhältlich

    (Frankfurt/Main, 15. Dezember 2011) Das Präsidium des 1 (CT) und seine Mitglieder haben erneut abgestimmt – und die drei besten Reise-Messen Deutschlands 2011 gewählt. CT-Präsident Andreas Sakkas, zugleich Direktor der Fremdenverkehrszentrale Zypern in Frankfurt/Main, überreichte kürzlich im Rahmen der jährlichen CT-Weihnachtsfeier eine gläserne Weltkugel samt Urkunde als Ehrenpreis an die Stuttgarter CMT als Erstplatzierte sowie an die ITB Berlin auf dem zweiten und die Leipziger Touristik & Caravaning auf dem dritten Platz.
    Die CT-Mitglieder haben in einer internen Umfrage 18 Reise-Messen von Nord- bis Süddeutschland bewertet, soweit sie an diesen teilgenommen haben. Maximal je zehn Punkte in den drei Kategorien ‚fachliche Inhalte’, ‚Publikumsakzente’ und ‚Betreuung durch die Messe’ konnten dabei vergeben werden. CT-Präsident Sakkas freut sich besonders über die Nummer eins, die bereits zum vierten Mal als beste Reisemesse Deutschlands ausgezeichnet wurde.
    Gleichzeitig stellte das CT sein neues Mitgliederverzeichnis 2012 vor: Das kostenfreie, durchgängig farbig gehaltene CT-Verzeichnis hat einen Umfang von 32 Seiten und enthält einen Serviceanteil mit Tipps und Informationen rund um das Reisen in nahe und ferne Länder. Es erscheint in einer Auflage von 5.000 Exemplaren und wird auf Anfrage zugeschickt. Gedacht ist es als Recherche- und Hilfsmittel für Mitarbeiter der Tourismusbranche – beispielsweise als praktischer Helfer für Expedienten, die Länderinformationen suchen, sowie für Medienvertreter. Bestellungen sind ab sofort möglich unter E-Mail 1 oder Telefon 06021 / 449059, Fax 06021 / 449295.
    Das Corps Touristique startet mit 67 ordentlichen Mitgliedern aus 51 Ländern sowie  23 Ehrenmitgliedern und zwei Ehrenpräsidenten ins Jahr 2012.

  • Bocuse d'Or – Internationale Sterne-Jury bereit für die Selection Germany 2012

    (Köln, 16. Dezember 2011) Die Juroren für den nationalen Vorentscheid des Bocuse d’Or am 11. Februar 2012 in Stuttgart stehen fest. Die Jury setzt sich aus der Elite der internationalen Kochszene zusammen:
     
    Dimitri Demjanov
    Restaurant Gloria – Präsident Bocuse d’Or Estland
    Armin Karrer
    Restaurant Zum Hirschen – 1 Stern
    Constant-Michel Labarre
    Präsident Bocuse d’Or Polen
    Léa Linster
    Restaurant Léa Linster, Kaschthaus –  1 Stern, Gewinnerin Bocuse d’Or 1989,
    Fernsehköchin, Präsidentin Bocuse d’Or Luxemburg
    Mario Lohninger
    Restaurant Silk – 1 Stern
    Christian Lohse
    Restaurant Fischers Fritz – 2 Sterne
    Andreas Mayer
    Schloss Prielau – 2 Sterne, Teilnehmer Bocuse d’Or Deutschland 2002
    Wahabi Nouri
    Restaurant Piment – 1 Stern, Koch des Jahres 2010 Gault Millau,
    Gewinner Bocuse d’Or Deutschland
    Hendrik Otto
    Restaurant Lorenz Adlon – 2 Sterne
    Giancarlo Perbellini
    Restaurant Perbellini, 2 Sterne, Präsident Bocuse d’Or Italien
    Christoph Rainer
    Restaurant Villa Rothschild – 2 Sterne
    Michel Roth
    Hotel Ritz Paris – 2 Sterne, Gewinner Bocuse d’Or 1991,
    Präsident Academie Bocuse d`Or international
    Jörg Sackmann
    Restaurant Schlossberg – 1 Stern
    Martin Scharff
    Restaurant Wartenberger Mühle – 1 Stern
    Erich Schwingshackl – 2 Sterne
    Rolf Straubinger
    Burgrestaurant Staufeneck – 1 Stern, Hotelier des Jahres 2011,
    Gewinner Bocuse d’Or “bester Fischkoch”
    Paul Urchs
    Restaurant Alpenstube  – 1 Stern
    Claus Weitbrecht
    Restaurant Talblick – 3. Platz Bocuse d’Or 2003
     
    Léa Linster, die erste und einzige Bocuse d’Or Gewinnerin, über ihre Zusage als Jurorin für den Bocuse d’Or – Selection Germany 2012: „Mein Kompliment an das deutsche Team für die Organisation. Es ist mir eine besondere Freude, ja eigentlich ein Genuss, wieder in der Jury beim Bocuse d’Or – Selection Germany 2012 dabei sein zu dürfen. Als ich gefragt wurde, musste ich nicht lange überlegen – ich habe sofort zugesagt.“
     
    Patrik Jaros, Präsident des Bocuse d’Or Germany: „Die begeisterten Zusagen sowohl nationaler als auch internationaler Sterneköche als Juroren für den Bocuse d’Or –
    Selection Germany 2012, zeigen das länderübergreifende Renommee des Wettbewerbs. Einmal in seinem Leben am legendären Bocuse d’Or teilzunehmen, ob als Commis, Kandidat oder Jurymitglied ist wohl der Herzenswunsch jedes Spitzenkochs.“
     
    Ambitionierte Köche können sich noch bis zum 31.12.2011 für eine Teilnahme bewerben. Interessierte und Bewerber finden weitere Informationen auf der offiziellen Homepage des Bocuse d’Or – Selection Germany: 1

  • BMF zu den wesentlichen Änderungen durch die Steuergesetzgebung ab dem 1. Januar 2012

    (Berlin, 16. Dezember 2011) Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Änderungen gebracht. Die wesentlichen Änderungen ab dem 1. Januar 2012 und wichtige Informationen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen hat das BMF zusammenfassend dargestellt.
    Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
    Für Eltern ergeben sich ab dem 1. Januar 2012 deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, soll diese künftig steuerlich geltend machen können. Nur die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden können. Insgesamt reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung deutlich.
    Im Rahmen des bisherigen Abzugshöchstbetrags von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt. Mögliche Wirkungen, die durch die Bezugnahme außersteuerlicher Regelungen auf steuerliche Bezugsgrößen entstehen könnten, z.B. bei der Berechnung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten, werden durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden.
    Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich
    Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder bei volljährigen Kindern neben den sachlichen Voraussetzungen (wie z. B. Studium) auch davon abhängig, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 8.004 Euro nicht übersteigen.
    Nach der ab 2012 geltenden Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums allerdings nur, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nehmen. Dies erspart den Eltern zukünftig umfangreichen Ermittlungs- und Erklärungsaufwand sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenüber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge beim Freibetrag für die Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes ab 2012 verzichtet.
    Änderung bei der Berechnung der Entfernungspauschale
    Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr, ist ein Nachweis erforderlich.
    Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung
    Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung auf 66 Prozent wird die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht. Beträgt die ortsübliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 Prozent, wird grundsätzlich ohne Totalüberschussprognose die Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt und die Vermietung einer Wohnung als vollentgeltlich angesehen. Streitigkeiten hinsichtlich der bislang nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung bei einem Mietzins zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsüblichen Miete vorzunehmenden Totalüberschussprognose werden hierdurch vermieden.
    Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
    Zukünftig werden die abgeltend besteuerten Kapitalerträge nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des Höchstbetrages beim Spendenabzug berücksichtigt. Insoweit entfällt künftig die Notwendigkeit, abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur für diese Zwecke in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
    Übertragung der Freibeträge für Kinder
    Nach bisheriger Rechtslage kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nicht nachkommt. Die Möglichkeit, sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen zu lassen, wird nunmehr um die Fälle erweitert, in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.
    Die Erweiterung der Übertragungsmöglichkeit des Kinderfreibetrages wirkt sich auch auf die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus. Künftig kann sich der Elternteil, der ein behindertes Kind betreut und für dessen Unterhalt überwiegend allein aufkommt, neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Höhe übertragen lassen.
    Neu ist auch, dass künftig der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder eigenen Betreuungsaufwand hat.
    Erstattungsüberhänge bei den Sonderausgaben
    Die steuerliche Berücksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen oder Kirchensteuern wird ab dem Jahr 2012 vereinfacht. Erfolgen derartige Erstattungen, ist der Erstattungsbetrag mit den im Veranlagungszeitraum getätigten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen. Der Differenzbetrag ist dann als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Sind die Erstattungen höher als die Aufwendungen, ergibt sich ein sog. Erstattungsüberhang. Dieser wird bislang im Jahr der ursprünglichen Zahlung dergestalt berücksichtigt, dass das Einkommen des Steuerpflichtigen entsprechend erhöht wird. Hierzu muss der alte bereits bestandskräftige Steuerbescheid geändert werden.
    Die Neuregelung vermeidet dieses „Wiederaufrollen“ der Steuerfestsetzungen aus den Vorjahren und vereinfacht somit die Steuerpraxis für Bürger und Finanzamt erheblich.
    Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
    Das Lohnsteuerabzugsverfahren befindet sich im Umbruch. Es ist derzeit noch durch Papierdokumente geprägt. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Besteuerungsmerkmale (Lohnsteuerabzugsmerkmale) auf Papier mitzuteilen. Dies geschieht mit der immer noch geltenden Lohnsteuerkarte 2010 oder der an ihrer Stelle vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011.
    Das Papierverfahren wird durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst. Zukünftig soll der Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen können. Man spricht daher von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – kurz ELStAM oder auch elektronische Lohnsteuerkarte. Voraussetzung für den Abruf ist, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerliche Identifikationsnummer angibt und ihm mitteilt, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Der Arbeitgeber muss sich authentifizieren und kann dann mit Hilfe dieser vom Arbeitnehmer erhaltenen Angaben die benötigten ELStAM für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.
    Die gesamten lohnsteuerlichen Verfahrensregelungen wurden an den dauerhaften Betrieb dieses neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale angepasst. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Lohnsteuerabzug nach dem neuen Verfahren sind damit geschaffen.
    Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich aber aufgrund nicht vorhersehbarer technischer Schwierigkeiten. Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. Januar 2013 geplant.
    Steuerfreiheit der Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte nach § 1 Bundesentschädigungsgesetz anerkannt sind
    Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Verfolgte im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) werden steuerfrei gestellt, wenn sie auf Anrechnungszeiten zum Ausgleich von Schäden in der Sozialversicherung für Zeiten der Verfolgung bzw. auf Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto während der Verfolgungszeit beruhen. Zur Kompensation von Nachteilen in der Altersversorgung werden Personen, die nationalsozialistischem Unrecht ausgesetzt waren und als Verfolgte im Sinne des § 1 BEG anerkannt sind, sozialversicherungs­rechtliche Anrechnungszeiten gewährt. Bei den in Rede stehenden Renten handelt es sich nicht um Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsleistungen, sondern um die Kompensation eines für die Verfolgten entstandenen Nachteils in der Alterssicherung.
    Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen
    Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung wegen einer schleichenden Änderung der Zulageberechtigung weitgehend zu vermeiden, ist bei mittelbar Zulageberechtigten ab dem Jahr 2012 die Zahlung eines Mindestbeitrags von 60 Euro vorgesehen. Die Riester-Förderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen in Kürze über die Neuregelung informiert.
    Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
    Bei der Anhebung des Pauschbetrages handelt es sich zwar um eine Maßnahme, die bereits rückwirkend für das Jahr 2011 greift, allerdings sind die Wirkungen für den Haushalt erst für 2012 wirksam. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1 000 Euro macht für eine halbe Million Arbeitnehmer zusätzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich. Insgesamt ist somit für rund 22 Mio. Arbeitnehmer – das sind etwa 60 Prozent aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer – kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklärung mehr erforderlich.
    Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
    Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung auch die elektronische Rechnungsstellung vereinfacht. Durch Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung wurden die bisher sehr hohen Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen erheblich herabgesetzt und liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der elektronisch versandten Rechnungen zukünftig stark ansteigt. Insgesamt wird die Wirtschaft so von Bürokratiekosten in Höhe von rund 4 Mrd. Euro entlastet. Der Gesetzgeber hat insbesondere auch darauf geachtet, die elektronische Rechnungsstellung technologieneutral auszugestalten. Das bedeutet, dass kein bestimmtes technisches Übermittlungsverfahren vorgeschrieben ist. Der Rechnungsaussteller ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er Rechnungen übermittelt, sofern der Empfänger dem zugestimmt hat. Eine elektronische Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, kann aber gleichwohl verwendet werden.
    Der Vereinfachungseffekt für den Unternehmer besteht darin, dass er zukünftig auf aufwendige Signatur- oder Datenaustauschverfahren verzichten kann. Stattdessen kann er auf vorhandene innerbetriebliche Kontrollverfahren zurückgreifen, die er bereits aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur Überprüfung seiner Zahlungsverpflichtungen verwendet. Für die Verwaltung ist die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung nicht mit Verwaltungsmehraufwand verbunden.
    Wegen der enormen Bedeutung der Änderung für die Wirtschaftsbeteiligten sind die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung bereits rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten.
    Dauerhafte Fortführung der erhöhten Umsatzgrenze von 500.000 Euro bei der Ist-Versteuerung
    Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro wird nunmehr auf Dauer beibehalten. Die Unternehmen erhalten hierdurch mehr Planungssicherheit.
    Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
    Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit dem 1. Juli 2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elek­tronischen Ausfuhrverfahren (so genanntes Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“) angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen: Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer so genannten Gelangensbestätigung zu führen.
    Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
    Steuerpflichtige können sich bereits im Vorfeld einer Investitionsentscheidung mehr Rechtssicherheit über die damit verbundenen steuerlichen Folgen verschaffen, indem sie beim Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen. Bei Bagatellfällen (Gegenstandswert unter 10.000 Euro) wird künftig auf eine Gebührenerhebung verzichtet. Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte wird damit auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt.
    Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
    Die für die Verschonung unternehmerischen Vermögens wichtigen Werte der Ausgangslohnsumme, der Anzahl der Beschäftigten und der Summe der innerhalb des maßgebenden Lohnsummenzeitraums gezahlten Löhne und Gehälter sollen gesondert festgestellt werden. Gleiches gilt für die Angaben zum Verwaltungsvermögen und zum jungen Verwaltungsvermögen. Das gesamte Verfahren wird sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung übersichtlicher und einfacher zu handhaben. Obwohl sich das Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wegen des Vermittlungsverfahrens verzögert hat, wurde daran festgehalten, die Änderungen erstmalig auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 30. Juni 2011 entsteht.
    Die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch überproportionale Einlage einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt, gilt als Schenkung. Vermögensverschiebungen zwischen Kapitalgesellschaften führen zu freigebigen Zuwendungen, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind und soweit an den Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind.
    Bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ist der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person oder Stiftung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist.
    Änderungen des Bewertungsgesetzes
    Die Vorschriften über die gesonderten Feststellungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer wurden aus Gründen der Praktikabilität und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung weiter präzisiert, insbesondere wurde klar gestellt, dass Beteiligter am Feststellungsverfahren auch der Steuerschuldner der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem ErbStG bzw. der Grunderwerbsteuer nach dem GrEStG ist. Obwohl sich das Inkrafttreten der Änderungen verzögert hat, wurde an der im Gesetzentwurf vorgesehen erstmaligen Anwendung auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Juni 2011 festgehalten.
    Um die Ermittlung des gemeinen Werts bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren zu gewährleisten, werden die Regelherstellungskosten an Hand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die Entwicklung der Baupreise angepasst.
    EU-Beitreibungsgesetz
    Das EU-Beitreibungsgesetz setzt die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht um und löst das überholte EG-Beitreibungsgesetz ab.
    Mit dieser Richtlinie wird EU-weit der OECD-Standard für Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke umgesetzt. Hierdurch wird gewährleistet, dass auch Bankauskünfte erhältlich sind. Zudem werden alle juristischen und natürlichen Personen in der Europäischen Union von den Regelungen erfasst. Gleichzeitig wird der ständig zunehmenden Vielfalt an Rechtsvereinbarungen, unabhängig davon ob es sich um herkömmliche Instrumente wie Trusts und Stiftungen oder um neue rechtliche Konstruktionen handelt, Rechnung getragen. Dies schafft eine klare Regelung in Bezug auf die Rechte und Pflichten sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Steuerpflichtigen.
    Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung eines einheitlichen Vollstreckungstitels. Dieser stellt für die Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten nunmehr die Vollstreckungsgrundlage dar und muss nicht durch einen besonderen Akt im anderen Mitgliedstaat anerkannt werden. Des weiteren wird der Geltungsbereich der Beitreibung auf alle Steuern und Abgaben erweitert, der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten wesentlich erweitert und vereinfacht, ein wirksameres Beitreibungs- und Sicherungsverfahren geschaffen und das Zustellungsverfahren vereinfacht.

  • Hotelmarketing: Google Hotelfinder zündet die nächste Stufe

    (Hamburg, 16. Dezember 2011) Der Google Hotelfinder – im allgemeinen Sprachgebrauch noch in der Testphase befindlich – lässt weiter seine Hüllen fallen und greift die OTAs erneut an. Nachdem der Hotelfinder zunächst ausschließlich in der organischen Suchergebnisliste (SERPS) angezeigt wurde und über 1 aufrufbar war, wird der Hotelfinder nun auch an prominenter Stelle angezeigt. Bisher allerdings lediglich in den USA. So wird z.B. bei der Sucheingabe „Hotel New York“ noch über den Google Werbeanzeigen (Ads) an oberster Position die Ergebnisse vom Hotelfinder in Form einer Comparison ad angezeigt. Das Pinkante dabei: In den Werbeanzeigen (Ads) finden sich meist bei die bekannten OTAs wieder.
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    „Diese Platzierung und die Aufmachung mit der Anzeige der Kategorien und einem displaystarken ‚Book hotels’-Button zeigt wieder einmal deutlich, dass sich Google von den Einnahmen über den Hotelfinder (CPC) mehr erhofft als über die AdWords-Einnahmen der OTAs. Denn die werden durch diesen Frontalangriff eindeutig in der Sichtbarkeit geschwächt“, erläuterte Marc O. Benkert von der Hamburger Agentur 1. Die Agentur erforscht intensiv die Funktionen des Google Hotelfinder und will mit einem neuen Beratungsangebot den Online-Trends „sozial, mobil und lokal“ mit einer neue Triebkraft verleihen. Für den Hotelmarketing-Experten steht weiterhin fest, dass Google den für User richtigen Weg geht. „Lösungen, die die Aggregation von Informationen und die Zusammenführung von Tools, die zur kompletten Reiseplanung, -buchung und -abwicklung ermöglichen, werden die Zukunft sein“, so Benkert weiter. Einen ähnlichen Weg wie mit dem Hotelfinder ist Google schon vorher mit seinem Tool „Flight Search“ gegangen.

  • Gastgewerbe: Umsatz sinkt im Oktober um -0,5%

    (Wiesbaden, 16. Dezember 2011) Negativer Auftakt im Herbst: Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im Oktober 2011 nominal 1,6 Prozent mehr und real 0,5 Prozent weniger um als im Oktober 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis, Wiesbaden) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat September 2011 der Umsatz im Gastgewerbe im Oktober 2011 kalender- und saisonbereinigt nominal um 0,1 Prozent höher und real genauso hoch wie im Vormonat.
    Das Beherbergungsgewerbe erzielte im Oktober 2011 einen nominalen Umsatzzuwachs von 1,7 Prozent gegenüber Oktober 2010 bei einem realen Umsatzrückgang von 0,9 Prozent. Die Gastronomie setzte nominal 1,5 Prozent mehr und real 0,2 Prozent weniger um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 1,7 Prozent real -0,6%).
    Von Januar bis Oktober 2011 setzte das Gastgewerbe insgesamt in Deutschland nominal 3,6 Prozent und real 2,1 Prozent mehr um als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Jahresübersicht ist unter 1 abrufbar:

  • West Paces Hotel Group: Mehr Geld durch Private Equity – Namensänderung zu Capella Hotel Group

    (Atlanta/USA, 16. Dezember 2011) Horst Schulze füllt die Kriegkasse: Seine West Paces Hotelgruppe ändert ihren Namen mit sofortiger Wirkung zu 1, um die erfolgreiche Hotel-Luxusmarke (u.a. Breidenbacher Hof Düsseldorf) zu nutzen. Mit Stoneleigh Capital, einem Private-Equity-Unternehmen mit Erfahrung in Investitionen im Hotel- und Gastronomiebereich, wird eine enge Partnerschaft gebildet, wurde mitgeteilt. Die Topmanager von Stoneleigh gehören nun auch dem Board of Directors bei Capella an. Damit soll ein neues Modell für Hoteleigentümer und -erschließer bereitgestellt und die eigene Wachstumsstrategie beschleunigt umgesetzt werden.
    Sehen Sie dazu ein Exklusivinterview mit Hotelierslegende Horst Schulze bei HOTELIER TV

    1„Die Capella-Hotelgruppe hat in den letzten neun Jahren ein starkes Wachstum erlebt, und mit der Namensänderung können wir die von uns aufgebaute Power-Marke ausnutzen“, sagte Schulze. „Die Investition von Stoneleigh Capital ermöglicht uns die Verdoppelung unserer Expansionsbestrebungen, die bereits die Aufnahme fünf neuer Hotels in den nächsten zwölf Monaten beinhalten, sowie die Verdoppelung der Unternehmensgröße im Lauf der nächsten zwei Jahre. Mit unseren Marken Capella und Solís und ausgewählten unabhängigen Hotels werden wir weiterhin die besten Luxushotels in Metropolen der ganzen Welt schaffen und führen.“
    „Die Capella-Hotelgruppe ist der Vordenker im Bereich der Luxushotelbranche und setzt den globalen Maßstab für Servicequalität“, fügte Gary Engle, Chairman und CEO von Stoneleigh Capital, hinzu. „Der innovative Weitblick des Unternehmens und sein Streben nach dem höchsten Niveau an persönlichem Service gaben zusammen mit der leistungsstarken Marke des Unternehmens den Ausschlag für unsere Investitionsentscheidung. Zusammen können wir die großartigen Chancen nutzen, die im Bereich des Luxus-Gastgewerbes weltweit bestehen und auch eine der begehrtesten Luxusmarken weiter pflegen.“
    Für die Investition in die Capella Hotel Group gründete Stoneleigh, zu dessen jüngsten Investoren auch JP Morgan Private Equity Limited (LSE: JPEL) zählt, das Unternehmen Stoneleigh WP Partners LLC. Darüber hinaus wird Stoneleigh WP Partners LLC eine Co-Investition mit den Eigentümern von Hotels und Resorts anstreben, die die Marken Capella und Solís erweitern.
    Des Weiteren gab die Capella Hotel Group bekannt, dass Gary D. Engle, Chairman und CEO von Stoneleigh Capital, James A. Coyne, Vice Chairman und CFO von Stoneleigh Capital, und Frank D. Palmer, Managing Director von Stoneleigh Capital, künftig ihrem Board of Directors angehören.
    „Die Beziehungen von Stoneleigh mit globalen Banken und seine Fähigkeit zur Durchführung komplizierter Transaktionen in diesem Bereich verschaffen diesem Beteiligungsunternehmen einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Damit ist es ein idealer Partner für uns“, erklärte Robert Warman, President und COO der Capella Hotel Group. „Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass der derzeitige Markt ein ausgezeichnetes Umfeld für Kapitalanlagen bietet, denn unsere außergewöhnliche Marke hat gezeigt, dass sie den Wert und das Image eines Hauses erhöht. Die Besitzer und Investoren sehen eine gesunde Kapitalrendite, wenn sie partnerschaftlich mit der Capella Hotel Group zusammenarbeiten. Und dieser Wert ist nicht nur auf Hotels beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Bürogebäude, Wohneigentum sowie Urlaubs- und Resortgemeinschaften.“
    Die Capella Hotel Group wies darauf hin, dass ihre Aussichten für das Luxushotelgeschäft in den nächsten Jahren günstig seien, denn es stehe zu erwarten, dass vermögende Reisende aus Asien das Wachstum erheblich ankurbeln werden. „Wir werden diese Reisenden mit den weltweit besten Hotels zu uns locken. Und da unser Angebot speziell für Luxusreisende konzipiert wurde, sind wir von den typischen Konjunkturzyklen nicht betroffen“, so Warman.
    Die West Paces/Capella Hotel Group (CHG) wurde 2002 gegründet und betreibt weltweit Luxushotels der Marke Capella, Businesshotels der Marke Solis, unabhängige Hotels und Spa der Eigenmarke Auriga.