Fundus Fonds / Grand Hotel Heiligendamm: Neuer Ärger mit Anlegern

(Heiligendamm, 07. Juli 2011) Die Auseinandersetzung in Investorenkreisen nehmen zu: In Sachen 1 Nr. 34 – Finanzier des 1 – soll nun auch eine Bank belangt werden. Ein Anleger beauftragte die Düsseldorfer Anlegerschutzkanzlei Jens Graf RAe, die Sparkasse Ahaus auf Schadenersatz beklagt werden, da die Anlage als fehlgeschlagen betrachtet wird und vermittelnde Bank mithaften soll. Weitere Anlegerschutzanwälte wittern ein gutes Geschäft und bringen sich in Sachen Grand Hotel Heiligendamm in Stellung.
„Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter“, so eine Pressemitteilung des Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ), der eine „1“ ins Leben gerufen hat.
Je früher sich Geschädigte entschließen würden, etwas zu unternehmen, umso eher könnten sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins kommen, heißt es. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten bestünde auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Zu beachten sei bei Anlagen aus 2001 oder früher eine absolute Verjährungsfrist mit Ablauf des 31. Dezember 2011.
Fundus Fonds 34 „Grand Hotel Heiligendamm“ – Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2011
Der im Jahre 1999 aufgelegte Fundus Fonds 34 sammelte Kapital von rund 2.000 Anlegern um das Luxushotel „Grand Hotel Heiligendamm” im Jahr 2003 zu eröffnen und durch die Firma Kempinski betreiben zu lassen. „Allerdings erzielte das Hotel nur im Jahr 2007 – das Jahr des G8-Gipfels – ein ausgeglichenes Ergebnis in der Bilanz, die Jahre zuvor und danach wurden nur Verluste erwirtschaftet“, so eine Pressemitteilung der Anwaltskanzlei 1. Erst im Jahr 2010 habe der Fundus Fonds 34 wieder ein positives Hotelergebnis vorweisen können, heißt es. „Fraglich ist, ob diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren anhalten wird“, so die Presseverlautbarung.
Im März 2011 fand eine Gesellschafterversammlung des Fundus Fonds 34 statt, wobei mit 74 Prozent der Stimmen ein Sanierungskonzept beschlossen wurde: Das Sanierungskonzept sieht einen drastischen Kapitalschnitt vor, wobei zunächst 127 Millionen. Euro Anlegerkapital auf 12,7 Millionen Euro herabgesetzt werden (entspricht einer Abschreibung von 90%), um im Anschluss daran dem Fundus Fonds 34 neues Kapital in Hohe von ca. 32,5 Millionen Euro zuzuführen. Durch dieses Konzept verspricht sich das Management des Fundus Fonds 34 diesen komplett zu entschulden und ab 2015 sollen Anleger erstmals wieder Ausschüttungen erhalten.
„Ob diese optimistischen Zahlen für den Fundus Fonds 34 erreicht werden können, wird sich in den nächsten Jahren zeigen“, so die Anwaltsmitteilung. Weiter heißt es: „Anleger, die aber von ihrem Fundus Fonds 34 enttäuscht sind und weitere Verluste befürchten, sollten jetzt schon handeln und entsprechende Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Solche Ansprüche aus Beratungshaftung entstehen, wenn dem Anleger die speziellen Risiken des Fundus Fonds 34 nicht aufgezeigt wurden. So vor allem, wenn ihnen die Anlage an dem Fundus Fonds 34 als bestens geeignet zur Altersvorsorge empfohlen wurde. Dies stellt eine Verletzung ihrer Beratungspflichten dar, da die Beteiligung an dem Fundus Fonds 34 eine unternehmerische ist, bei dem der jeweilige Anleger am Gewinn aber auch an den Verlusten des Fundus Fonds 34 beteiligt ist, weswegen, bei dem bestehenden Totalverlustrisiko, nicht von einer Anlage für die Altersvorsorge gesprochen werden kann.”
Ebenso verhalte es sich, wenn dem Anleger Rückvergütungen, die die Bank für die Anlageempfehlung erhalten hat (sogenannte Kick-Backs), verschwiegen wurden, auch dies führt zu einem Schadensersatzanspruch. „Geschädigte Anleger des Fundus Fonds 34 sollten deshalb nicht länger warten, sondern vielmehr schnell handeln, da alle ihre Ansprüche endgültig mit dem Schluss des Jahres 2011 verjähren“, so die Pressemitteilung.

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