(Frankfurt/Main, 16. August 2011) Wieder ein Wechsel: 1 hat den Sitz des Deutschland- Büros in von Berlin nach Frankfurt/Main verlegt. Die Repräsentanz der internationalen Marketingvereinigung wird nun von Melanie Thöne (30). Ausschlaggebend für den Umzug in die Main-Metropole waren wirtschaftliche Gründe, wurde mitgeteilt. Relais & Chateaux gehören in Deutschland, Österreich sowie Nord- und Osteurope rund 50 Mitgliedshäuser an.
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Melanie Thöne ist seit 2002 in der Hotellerie tätig, unter anderem als Sales- und Event-Managerin im Relais & Châteaux Hardenberg BurgHotel, als Leiterin Gräflicher Landsitz Hardenberg und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung der Hardenberg-Wilthen AG. Während dieser Zeit studierte sie Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Marketing an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Göttingen und war anschließend Direktorin Marketing, PR und Events des Landrefugiums Schloss Frankenberg. Sie ist Nachfolgerin von Anja Ullrich, die im Rahmen der Büro-Verlegung Relais & Châteaux verlassen hat.
Unterstützt wird sie von Sabrina Dauwalter (30), die als Concierge die Mitglieder des exklusiven „Club 5C“ betreut und für die deutschsprachige Reservierung zuständig ist. Nach der Ausbildung zur Hotelfachfrau bei den Geisel Privathotels in München (2002 bis 2004) und dem Studium an der Berufsakademie Ravensburg (Tourismusbetriebswirtschaft und Hotelmanagement) war sie als Guest Service Supervisor im Twelve Hotel Centennial Park, Atlanta, USA, sowie in verschiedenen Positionen bei Hilton Hotels beschäftigt – zuletzt als Sales Executive Corporate MICE der Hilton Hotels Deutschland in Düsseldorf.
Neue Adresse.
Relais & Châteaux GmbH
Internationales Büro Frankfurt am Main
Mainzer Landstr. 46
D-60325 Frankfurt am Main
Tel. +49-69-175 371 330
Fax: +49 69-175 371 339
E-Mail: 1
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Relais & Chateaux: Melanie Thöne leitet neues Deutschland-Büro
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AHGZ-Wellness-Gipfel 2011 in Schloss Elmau: Experten liefern Tipps fürs Marketing
(Stuttgart, 15. August 2011) Über welche Kanäle können Hoteliers ihren Wellness-Bereich erfolgreich vermarkten? Auf welchen Plattformen wollen Wellness-Gäste ihre Reisen buchen? Mit diesem Thema beschäftigt sich Andreas Romani, Inhaber des Beratungsunternehmens Ideas4Hotels, in seinem Vortrag beim AHGZ-Wellness-Gipfel.
Außer Romani werden bei dem Kongress am 13. und 14. September in Schloss Elmau im oberbayerischen Krün noch zahlreiche weitere Branchenexperten auf der Bühne stehen, um ihr Wissen weiter zu geben. Unter anderem geht Manfred Kohl, Geschäftsführer von Kohl & Partner, auf Benchmarks als Führungstool im Spa-Segment ein. Andreas Wieser, Geschäftsführer des Lanserhof Gesundheitszentrum Kurhotel in Lans bei Innsbruck, erläutert, wie sich die Aufgaben eines Hoteliers erweitern, wenn er ein seinem Haus nicht nur Übernachtungen, sondern auch Medical Wellness anbietet. Was in den kommenden Jahren auf die Wellnesshotellerie zukommt, verdeutlicht der Vortrag von Susie Ellis, President, Spa Finder Inc, News York. Sie stellt 10 Top Trends in Spa und Wellness vor.
Der Kongress richtet sich an die Wellnesshotellerie und Betreiber von Day Spas in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südirol.
13. und 14. September 2011
Schloss Elmau, Krün
Veranstalter: AHGZ und The Conference Group, Frankfurt am Main -
Steigenberger Grandhotel Petersberg Bonn: Erneut steht der Verkauf an
(Bonn, 15. August 2011) Neuer Versuch: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben will nun erneut das von 1 verkaufen. Der letzte Versuch vor vier Jahren war gescheitert. Welche Preisvorstellung besteht, wurde nicht mitgeteilt. Als Berater des Verkaufsprozesses wurde KPMG beauftragt.
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Die Bundesregierung nutze das Gästehaus bereits seit 1955, zuerst als Mieter. Seit 1978 gehört die Immobilie zum Bundesvermögen. Das Grundstück umfasst rund 80.000 Quadratmeter, das Hotel 99 Zimmer. Der Managementvertrag mit der Steigenberger Hotel Group läuft einem Bericht des „Property Magazine“ zufolge noch bis 2019. Bei einem Besitzerwechsel könnte es theoretisch auch zu einem Betreiberwechsel kommen.
Auf dem Petersberg fanden zahlreiche bedeutende nationale sowie internationale Ereignisse statt, u.a. das Petersberger Abkommen zur Wiederherstellung der Souveränität der Bundesrepublik sowie die Afghanistan-Konferenz. Zu den Gästen des Petersberg zählten internationale Staatschefs und Monarchen wie Queen Elisabeth II, Michail Gorbatschow, Nelson Mandela und Bill Clinton. -
„Der Feinschmecker“: Die besten Restaurants in Deutschland 2011/2012
(Hamburg, 13. August 2011) Zum “Restaurant des Jahres 2011” erklärte die Redaktion der Hamburger Special-Interest-Zeitschrift „1“ das “Gästehaus Erfort” von Klaus Erfort in Saarbrücken. Der Septemberausgabe des Magazins liegt das handliche Taschenbuch “Die besten Restaurants in Deutschland 2011/2012” bei, das in diesem Jahr insgesamt 800 Adressen empfiehlt – 200 mehr als im Vorjahr.
1Klaus Erfort hat sein Restaurant – ganz im Stillen und ohne mediale Omnipräsenz – zum derzeit schönsten Refugium für Genießer perfektioniert, das Gästen jeden Alters und jeder Nation verlässlich Momente höchsten Vergnügens beschert. Jenseits aller Trendhascherei und Regionalitätsduselei verbindet er souverän die große Klassik mit der Moderne zu einem richtungsweisenden Gesamtkonzept. So grandios, wie Erfort auf den Tellern die Aromen komponiert, so kultiviert agiert im lichten und gar nicht steifen Ambiente das junge, ausgesprochen charmante Serviceteam. Eine zeitgemäße Form der Gastlichkeit, die auch ohne weiße Handschuhe oder hemdsärmelige Lässigkeit den Weg in die Zukunft weist!
Zum “Koch des Jahres 2011” kürt das Magazin Tim Raue. Er hat seit der Eröffnung seines eigenen Berliner Restaurants “Tim Raue” im vergangenen Jahr nicht nur mit seinem Image als Enfant terrible der deutschen Spitzengastronomie für Gesprächsstoff gesorgt, sondern vor allem mit seiner völlig eigenen Interpretation der fernöstlichen Küche. In sein neues, urbanes Restaurant nahmen er und Ehefrau Marie-Anne die komplette Crew aus dem “MA” mit. Hier zelebriert er jetzt akribisch und kompromisslos etwas hierzulande Einmaliges: eine sehr aromatische Erlebnisküche im besten Sinne, die uns immer wieder neue Erfahrungen beschert. Sein dreigängiges Menü wird in der Dezember-Ausgabe vorgestellt.
Details zu den Bewertungen und Rankings
Die Höchstnote von fünf Punkten (“In jeder Hinsicht perfekt”) errangen diesmal insgesamt elf Adressen:
Schwarzwaldstube im Hotel Traube-Tonbach, Baiersbronn
Gästehaus Erfort, Saarbrücken
Gourmetrestaurant Überfahrt, Rottach-Egern
Victor’s Gourmet-Restaurant, Nennig
Vendôme im Hotel Schloss Bensberg, Bergisch Gladbach
Aqua im Hotel “The Ritz-Carlton”, Wolfsburg
Steinheuers Restaurant, Bad Neuenahr
Gourmetrestaurant Lerbach, Bergisch Gladbach
Residenz Heinz Winkler, Aschau/Chiemgau
Sonnora, Dreis/Eifel
Tantris, München
Top Ten-Listen in sechs Kategorien
Bester Koch: Harald Wohlfahrt, Schwarzwaldstube, Baiersbronn, teilt sich erstmals die Spitze mit Klaus Erfort, Gästehaus Erfort, Saarbrücken
Beste Trendküche: Tim Raue, Berlin
Beste Küche auf dem Land: Landgasthof Adler, Rosenberg
Bestes Serviceteam: Schwarzwaldstube, Baiersbronn
Bestes Szenerestaurant: Sansibar, Sylt
Bester Patissier: Pierre Lingelser, Schwarzwaldstube, Baiersbronn
Restaurants in Landeshauptstädten
Zahl der Restaurant-Empfehlungen in den 16 deutschen Landeshauptstädten
1. Berlin 44
2. Hamburg 34
3. München 29
4. Düsseldorf 17
Stuttgart 17
6. Dresden 9
7. Hannover 7
8. Mainz 6
9. Saarbrücken 5
10. Bremen 4
Wiesbaden 4
12. Potsdam 3
13. Erfurt 1
14. Kiel 1
15. Magdeburg 0
16. Schwerin 0
Große deutsche Städte
Top Ten der Restaurant-Empfehlungen in den größten deutschen Städten
1. Berlin 44
2. Hamburg 34
3. München 29
4. Frankfurt 27
5. Köln 18
6. Stuttgart 17
7. Düsseldorf 17
8. Dresden 9
9. Essen 8
Leipzig 8
10. Hannover 7
Bundesländer im kulinarischen Vergleich
1. Baden-Württemberg 166
2. Bayern 136
3. Nordrhein-Westfalen 126
4. Hessen 64
5. Rheinland-Pfalz 61
6. Berlin 44
7. Niedersachsen 43
8. Schleswig-Holstein 37
9. Hamburg 34
10. Sachsen 26
11. Mecklenburg-Vorpommern 14
12. Saarland 12
13. Brandenburg 10
14. Thüringen 5
15. Bremen 4
16. Sachsen-Anhalt 1
Zu allen Restaurants gibt es detaillierte Informationen, beschreibende Kurztexte, übersichtliche Symbole und alle Daten, die man für eine Reservierung braucht. Das bewährte und klare Bewertungsschema von einem bis maximal fünf „Feinschmecker“-Punkten zeigt auf einen Blick, was den Gast in einem Lokal erwartet – ob Luxusrestaurant oder Dorfgasthaus, Italiener oder Szenelokal. Insgesamt hat „Der Feinschmecker“ auch in diesem Jahr rund 1000 Restaurants in ganz Deutschland besucht und getestet, um die besten 800 zu empfehlen. -
Bettensteuer: Berufung vorm OVG Münster – Kölner Urteil pro Matratzen-Maut nicht rechtskräftig
(Köln, 12. August 2011) Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Kölner Musterverfahren gegen die Bettensteuer könnte sich vielleicht noch wenden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts pro Zwangsabgabe wird nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Damit sei das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig, hieß es und die Stadt werde aufgefordert, die Satzung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Denn sollte nach Jahren von einem Bundesgericht die Rechtswidrigkeit der Satzung festgestellt werden, drohen Rückerstattungsansprüche Hunderttausender Gäste.
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„Wir haben ein Spiel in der Vorrunde verloren, aber nicht das Turnier“, sagte Wolf Hönigs, Inhaber des Lint Hotels und Kläger im Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe gegen die Stadt Köln. „Das Gericht hat ausdrücklich wegen der besonderen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen“, so Wilhelm Luxem, Chef des Excelsior Hotel Ernst und stellvertretender Vorsitzender des Dehoga in Köln. „Wir werden daher den Instanzenweg bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Anders als die Stadtkämmerin Frau Gabriele Klug sieht der Dehoga den Ausgang des gesamten Verfahrens als offen an, zumal das Verwaltungsgericht München im Vorfeld eine genau entgegengesetzte Entscheidung getroffen hat, und die gestrige die erste von wenigstens drei Verfahrensgängen sein wird.
Das gesamte Verfahren um die Rechtmäßigkeit dieser Steuer wird sich damit noch über Jahre hinziehen. Der Dehoga weist nochmals darauf hin, dass in Köln bei ca. 2,4 Millionen Gastankünften aus der ganzen Welt mit jedem weiteren Monat rund 200.000 potentiell neue Fälle von Erstattungsansprüchen generiert werden, deren Bearbeitung durch die Stadt im Falle der Rechtswidrigkeit der Bettensteuer auf die Kölner Hotelbetriebe vollständig abgewälzt wird.
„Wir sind die Gastgeber Kölns und wollen den Tourismus in unserer Stadt weiter nach vorne bringen. Wir wollen aber nicht den administrativen Scherbenhaufen von Rückforderungen unserer Gäste zusammenkehren müssen, nur weil die Stadtvorderen alle Warnungen in den Wind geschlagen haben“, so Hönigs. Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der Übernachtungssteuer sieht nicht nur der Dehoga die Steuerfindung in Form lokaler Aufwandsteuern als einen völlig falschen Weg an. Auch der Deutsche Tourismusverband, die Industrie- und Handelskammer, der ADAC und Tourismus NRW lehnen diese Form der Kommunalfinanzierung ab. Der ADAC weist in einer Presseerklärung zu seiner Urlaubsnebenkostenstudie vom 30. Juni diesen Jahres deutlich auf die nachteilige Wirkung von Urlaubsnebenkosten hin: „Wenn Kommunen zu hohe Kurtaxen verlangen, deren Sinn die Urlauber nicht verstehen, wandern sie in andere Urlaubsländer ab.“ -
A&O Hotels ./. holidaycheck.de – Analyse ergibt: Vorschnelle Pressemitteilung vom Gericht – Das letzte Urteil ist noch nicht gesprochen
(Berlin, 11. August 2011) Aufregung um eine Pressemitteilung: Die kürzlich vom 1 über einen – abschlägig beschiedenen – Eilantrag des Hostel- und Hotelbetreibers A&O gegen 1 sorgt für Verwirrung. Hat das Gericht Bewertungsportalen wirklich einen „Freibrief“ erteilt, jede Bewertung ohne Prüfung und Nachforschung zu veröffentlichen? Es lohnt sich, die im Wortlaut veröffentlichte Entscheidung und die Hintergründe näher zu betrachten. Die Pressemitteilung erscheint dabei unvollständig und der Beschluss des Kammergerichts zumindest fragwürdig.
Was bei HolidayCheck zu wenig Begeisterung führen dürfte, findet sich gleich zu Beginn der Entscheidung: Ausdrücklich wird festgestellt, dass 1 und holidaycheck.de als Mitbewerber einzustufen sind. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass bei HolidayCheck nicht das „uneigennützige Verbraucherinteresse“ im Vordergrund steht, sondern der Verkauf von Reisen und die Attraktivität seines gewerblichen Online-Angebots – vulgo: der Kommerz.
Damit sind auch nach den Ausführungen des Gerichts die besonderen Fairnessregeln des Wettbewerbsrechts zwischen Hotelier und HolidayCheck anwendbar. Und zu diesen Regeln gehört es, dass man über den Betrieb eines Mitbewerbers keine geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen verbreiten darf, solange die nicht erweislich wahr sind (§ 4 Nr. 8 UWG).
Auf diese Vorschrift hatte A&O seinen Eilantrag gestützt. Und wie sich aus dem Urteil ergibt, war es zwischen den Kontrahenten eigentlich ganz unstreitig, dass alle Voraussetzungen gegeben waren: Die Behauptung, das Zimmer sei von Bettwanzen befallen gewesen, war eine glatte Lüge, wie der sofort beauftragte Kammerjäger herausfand. Der Beitrag durchlief das Prüfverfahren bei der zum Burda-Konzern gehörenden HolidayCheck AG und wurde auf holidaycheck.de veröffentlicht.
Trotzdem hielt Kammergericht die Veröffentlichung dieser Bewertung für erlaubt, und zwar aus einem überraschenden Grund: Holidaycheck.de habe die Behauptungen der Nutzerin gar nicht verbreitet. Die Auffassung des Kammergerichts, die Veröffentlichung einer Hotelbewertung auf holidaycheck.de sei keine „Verbreitung“ im rechtlichen Sinne, sorgt nun für Kopfschütteln – sogar unter Juristen.
Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Alexander Freiherr Knigge, der A&O in diesem Verfahren vertritt: „Was im Wettbewerbsrecht erlaubt und was verboten ist, lässt sich selten eindeutig dem Gesetz entnehmen. Hier haben wir ausnahmsweise eine ganz klare Vorschrift. Dass man über Mitbewerber keine unwahren Tatsachenbehauptungen verbreiten darf, ist eine Regel, die eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen zulässt. Was ein „Verbreiten“ im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, steht für Juristen seit Jahren fest: Wenn ich einem Dritten die Möglichkeit gebe, von einer Behauptung Kenntnis zu nehmen, dann habe ich die Behauptung verbreitet. Egal, wie das im Einzelnen passiert ist.“
Obwohl für das Kammergericht feststand, dass die Bewertung bei holidaycheck.de veröffentlicht war, einem Portal, das laut Urteil 12,7 Millionen Nutzer pro Monat besuchen, hat HolidayCheck die Bewertung nicht verbreitet. Das verstehe, wer will.
Wie in der Pressemitteilung zu lesen war, geht das Kammergericht weiter davon aus, dass das Bewertungsportal als Teledienstanbieter nicht verpflichtet sei, vor der Veröffentlichung von Hotelbewertungen Nachforschungen über deren Richtigkeit anzustellen. Auch diese Aussage muss man sich näher ansehen. Ist HolidayCheck überhaupt ein „Teledienstanbieter“? Nach einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes über Markenverletzungen bei eBay kann diese Privilegierung nur der für sich in Anspruch nehmen, wer als neutraler, technischer Vermittler Informationen nur speichert oder durchleitet. Wer eine „aktive Rolle“ spielt, bleibt verantwortlich für das, was er auf seinem Portal veröffentlicht. Und HolidayCheck ist nicht nur Wettbewerber des Hoteliers, wie das Kammergericht selbst feststellt. Seit der jüngst eingeführten „Deals“ verkauft das Unternehmen auch selbst Reisen und nutzt die Hotelbewertungen zu eigenen Werbezwecken. Es ist fraglich, ob die Aussage des Kammergerichts, das Bewertungsportal müsse vor der Veröffentlichung dir Richtigkeit der Nutzerbeiträge nicht erforschen, vor diesem Hintergrund Bestand haben kann.
Zu einer Korrektur besteht bald Gelegenheit. Denn die jetzt veröffentlichte Entscheidung ist nur vorläufig. „Es handelte sich um ein Eilverfahren, in dem keine Entscheidung über den endgültigen Unterlassungsanspruch zu treffen war. Die Hauptsacheklage ist noch beim Landgericht Berlin anhängig, über sie ist noch nicht entschieden“, so Knigge. Auch an anderen Gerichten wehren sich Hotels der A&O Gruppe gegen unwahre Behauptungen via HolidayCheck. Rechtsanwalt Knigge: „Das Bild ist vollkommen unterschiedlich. Ebenso deutlich, wie das Kammergericht unseren Eilantrag abgelehnt hat, scheinen andere Gerichte unserer Argumentation folgen zu wollen. Eine Klärung wird sich letztlich wohl nur durch den Bundesgerichtshof erreichen lassen.“
Worum ging es? A&O fand bei holidaycheck.de eine Bewertung, in der ein Gast sich über Bettwanzen, Dreck, schlechte Matratzen und anderes beklagte. Der Vorfall konnte rasch zugeordnet werden. Tatsächlich hatte eine Reisegruppe sich kurz zuvor über Bettwanzen beschwert. Vier Zimmer wurden zur besten Urlaubszeit sofort gesperrt und konnten ein Wochenende lang nicht vermietet werden. Der am darauffolgenden Montag herbeigerufene Kammerjäger hat allerdings in keinem der Zimmer einen Bettwanzenbefall festgestellt. Die Reisegruppe wurde entsprechend informiert, die unter Androhung schlechter Presse erhobene Schadensersatzforderung abgelehnt. Offenbar aus Ärger darüber erfolgte die „Rachebewertung“ auf holidaycheck.de.
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Neuester Clou vom „Rockstar der Grand Hoteliers“: Carsten K. Rath plant Luxusresort auf Mallorca
(Zürich, 12. August 2011) Carsten K. Rath, der „Rockstars unter den Grand Hoteliers“, gibt nach dem sagenhaften Erfolg seines ersten Kameha Grand Hotels weiter Gas. Nur wenige Gehminuten vom luxuriösen Yachthafen Puerto Portals auf Mallorca entfernt und direkt am exklusiven Sandstrand entsteht mit dem Kameha Bay Portals das zweite Hotelprojekt seiner Lifestyle Hospitality & Entertainment Management AG (LH&E, Zürich). Mit nur 71 Suiten wird es ein Boutique-Resort der Extraklasse werden – in allerbester Lage auf der schönen Insel und mit dem anspruchsvollen Design von Marcel Wanders, der ebenfalls als Rockstar (nur eben unter den Top-Designern) gilt. Die beiden herausragenden Kreativen wollen gemeinsam gemeinsam auauch künftig auf dem Lifestyle-Klaviatur spielen.
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Als Luxusresort bietet es alle Annehmlichkeiten, die Weltreisende von den Tophotels in Südostasien oder Mittelamerika gewohnt sind. Der besondere Clou des Designhotels ist zweifellos der außergewöhnliche Poolbereich mit dem 20 Meter hohen Wasserfall, der an der Fassade entlang fließt und im „Infinity Pool“ mündet.
Besonders wichtig bei der Gestaltung sind für Sebastian Knorr, CEO des Architekturbüros tec Architecture, das Zusammenspiel von Hotel und Natur sowie höchste Ansprüche an ökologische Nachhaltigkeit und die Energieeffizienz des Projektes. Deshalb entsteht mit dem Kameha Bay Portals ein „Green Building“, das sich mit dem eigenen Sandstrand und dem Zugang zu einer kleinen Bucht perfekt in die Natur einfügt.
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Gemäß der Kameha Philosophie, Gästewünsche zu antizipieren und auf unterschiedlichste Gästewünsche einzugehen, wird sich das Kameha Bay Portals immer wieder wandeln – wie ein Chamäleon. Nach dem Motto „Changing Seasons“ passt sich das Designkonzept den Jahreszeiten an: Im Sommer überwiegen leichte Stoffe und helle Farben, während im Winter warme Farben für Wohlfühl-Atmosphäre sorgen. Zusätzlich wird in den Wintermonaten der Fokus auf die exklusiven Medical-Spa-Angebote gelegt. Diese beinhalten u.a. natürliche Heilungsverfahren wie Meditation, Massagen und Yoga sowie Behandlungen im Bereich Entgiftung und luxuriöse Beauty-Behandlungen. Der Chamäleon-Gedanke erfasst auch den technischen Bereich des Kameha Bay Portals: Die Gäste können über die neuesten Produkte (z.B. TVs) verfügen, die die Partnerunternehmen im neuen Lifestyle Hotel vorstellen.
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Auch eine Vielzahl an Terrassen und die traumhafte Gartenlandschaft mit dem fantastischen Licht-Spektakel des von asiatischen Zen-Gärten inspirierten Lotus-Teichs verzaubern die Gäste. Verwöhnung pur im Lieblingsplatz auf Mallorca sollen auch die höchsten kulinarischen Genüsse der Gastronomie versprechen – wer die gastronomische Konzeption im Kameha Grand Bonn kennt weiß, daß hier nicht zu viel versprochen wird. Wassersportler könnten von den Möglichkeiten in der eigenen Bucht begeistert sein: Segeln, Kitesurfing, Windsurfing, Jetski oder Wasserski – das Angebot ist vielfältig und beinhaltet – sofern gewünscht – individuelles Training und Coaching.
Carsten K. Rath plant weitere Kameha Hotels, u.a. konkret in Zürich/Schweiz sowie in Thailand und Laos. -
Klocke Verlag – Virtuelle Weltreise: „Hideaways“-Guide zeigt Top-100-Hotels auf iPhone und iPad
(Bielefeld, 12. August 2011) Es gibt sie tatsächlich, die besonders edlen, ausgefallenen und einzigartigen Hotel-Destinationen auf dieser Welt. Die Herausgeber des internationalen Reisemagazins „Hideaways“ haben akribisch recherchiert und die “Top 100 Hotels” gekürt. Der “ultimative Hideaways-Guide zu den weltbesten Hotels” steht ab sofort als Universal-App für iPhones und iPads zur Verfügung. 1.200 hochauflösende Fotos, sechs Videos und vor allem die breit gefächerte Mischung an touristischen Superlativen wecken das Fernweh.
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Viele Menschen arbeiten sehr hart und so zeitintensiv, dass ein Urlaub etwas ganz Besonderes sein muss. Hier geht es dann nicht mehr darum, Geld zu sparen, sondern vielmehr, in der kurzen verfügbaren Auszeit nach reiner Perfektion zu streben. Jenseits von Last-Minute und Massentourismus gibt es in der Tat einige besonders exklusive und außergewöhnliche Destinationen, die keine Wünsche offen lassen – weder an die architektonische Kulisse vor Ort, an die Betreuung der Gäste oder an die umliegende Natur.
Herausgeber Thomas und Martina Klocke geben seit mehr als 15 Jahren das renommierte, internationale Reisemagazin „Hideaways“ heraus, eines der exklusivsten Reisemagazine der Welt. Sie haben sich gemeinsam mit ihren Redakteuren auf der ganzen Welt umgesehen und die eigenen Erkenntnisse in die neue Universal-App “Top 100 Hotels – Der ultimative Hideaways-Guide zu den weltbesten Hotels” eingebracht. Sie stellt auf dem iPhone, dem iPod touch und auch auf dem iPad die einhundert schönsten und besten Hotels weltweit vor.
Dabei lässt sich die App im aufrechten ebenso wie im Quer-Modus verwenden: Das Layout der Seiten passt sich automatisch an. Innovativ ist übrigens die interaktive Weltkugel im Inhaltsverzeichnis, mit der man seine Wunschdestination spielerisch findet. Diese einzigartige virtuelle Weltreise lässt jeden Betrachter bereits beim Anschauen auf dem iPad von fernen Reisezielen träumen und wer weiß, vielleicht ist die zweite Hideaways-App ja wirklich ein erster Schritt zu zahlreichen Reisen von tausend und noch mehr Meilen.
Oder man nutzt sie als “Dreamchair-Unterhaltung”, um sich einmal zu den schönsten Orten der Welt zu träumen, auch wenn man sich die vorgestellten Destinationen im Moment vielleicht noch nicht leisten kann – davon zu träumen ist ja auch sehr schön. “Passend zu sechs Hotels spielt die App sogar professionelle Videos ab, etwa zum Conrad Maledives Hotel, welches in das erste Unterwasser-Restaurant der Welt einlädt”, sagte Herausgeberin Martina Klocke.
Hier haben Prinz William und Kate ihre Flitterwochen verbracht
Nur das nötige Kleingeld in der Tasche reicht noch lange nicht aus, um einen Traumurlaub zu verleben. Man muss auch wissen, welches Hotel man buchen muss, um die gewünschte Qualität geboten zu bekommen. Der „Hideaways“-Guide geizt nicht mit den passenden Vorschlägen. So können reiselustige Pärchen etwa auf North Island auf den Seychellen einchecken – genau dort, wo Prinz William und seine Kate ihre royalen Flitterwochen verbracht haben. Traumhafte Ziele werden präsentiert, darunter ein Elefanten-Camp in Thailand, das Armani Hotel im höchsten Gebäude der Welt (in Dubai). Und auf Laucala Island auf den Fidschis kann man sogar im Privathotel vom Red-Bull-Boss übernachten.
“Es ist nicht einmal notwendig, um die halbe Welt zu reisen, um in einer Traum-Destination einzuchecken. Dies müssen schließlich nicht immer Resorts auf einsamen Inseln sein, die Robinson-Crusoe-Feeling deluxe vermitteln, sondern können ebenso hideaways, liebevolle Refugien inmitten von Metropolen sein. Auf Mallorca empfehlen wir zum Beispiel Cap Rocat, wo die Gäste in einer ehemaligen Festung wohnen”, so Hotelkenner Thomas Klocke.
Neu ist auch die App “St. Tropez à la carte”, die die besten Hotels, Restaurants und Beach-Clubs des Jetset-Dörfchens an der Côte d’Azur präsentiert. Die Anziehungskraft des ehemaligen Fischerdörfchens an der Côte d’Azur ist ungebrochen, Jahr für Jahr genießen mehr als fünf Millionen Touristen das einzigartige Flair dieses legendären Ortes. -
Expedia – Partnerschaft statt Konkurrenz: Präsenz bei Online-Reiseportalen hat positiven Umsatzeffekt auf hoteleigenen Online-Vertrieb
(München, 12. August 2011) Hotelpartner können ihre Buchungszahlen auf der eigenen Webseite zusätzlich steigern, wenn sie bei Online-Reiseportalen wie Expedia gelistet sind. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung, die das Cornell Center for Hospitality Research in Zusammenarbeit mit Online-Reiseportalen wie Expedia und ausgewählten Hotelpartnern durchgeführt hat. Das renommierte Wissenschaftsinstitut der amerikanischen Cornell University hat für Hotels der 1 exemplarisch die Buchungsdaten der vergangenen drei Jahre analysiert. Das Resultat: Jede Buchung bei Expedia löst drei Buchungen auf der hoteleigenen Webseite aus. „Die Studie bestätigt, dass Expedia die Buchungszahlen seiner Hotelpartner nicht nur direkt durch die Präsenz auf den Ex pedia-Seiten steigern kann, sondern auch den Online-Vertrieb über die eigene Hotelseite positiv beeinflusst“, so Wolfgang Pagl, Director of Market Management Expedia Osteuropa, Österreich, und Schweiz.
Online-Reiseportale als zusätzlicher Marketingkanal für Hotels
Die aktuelle Studie untersuchte den sogenannten „Billboard Effekt“, d.h. den Werbeeffekt, den die Präsenz von Hotels bei Online-Reiseportalen hat. Dazu verglichen die Wissenschaftler am Beispiel der InterContinental Hotels Group (IHG) die Zahl der Buchungen, die über die Markenwebseite der Hotelgruppe von Leuten getätigt wurden, die zuerst die Expedia Webseite besuchten, mit der Zahl der Buchungen direkt über Expedia: Fast zwei Drittel der Buchungen (62%) über eine IHG-Webseite wurden von Leuten vorgenommen, die zuvor auf der Expedia-Webseite waren. 22 Prozent dieser Kunden waren exklusive Expedia-Nutzer, d.h. sie haben vor der Buchung ausschließlich die Expedia-Seite besucht und kein anderes Online-Reiseportal.
Fazit der Untersuchung: Die Buchungszahlen der eigenen Hotel-Webseite steigen bei Hotels, wenn sie auf Online-Reiseportalen gelistet sind. Durchschnittlich neun Buchungen eines Hotels der InterContinental Group wurden direkt durch die Listung des Hotels bei Online-Reiseportalen ausgelöst.
„Online-Reiseportale wie Expedia sind keine Konkurrenz für den eigenen Online-Vertrieb der Hotels, sondern ein zusätzlicher Marketingkanal“, so Wolfgang Pagl. Er sieht Expedia für Hoteliers gut aufgestellt: „Unsere Hotelpartner präsentieren sich auf über 90 Internetseiten von Expedia und hotels.com sowie auf Tausenden Partnerwebseiten durch unser Affiliate-Programm.“
Basis der Studie: Untersuchungsmonate jeweils Juni bis August 2008, 2009 und 2010, gesamt: 1.720 Online-Buchungen für Hotels der InterContinental Hotels Group (IHG): Candlewood Suites, Crowne Plaza Hotels, Holiday Inn, Hotel Indigo, InterContinental Hotels und Staybridge Suites, Quelle: Comscore -
Beherbergung – Inlandstourismus im 1. Halbjahr 2011: 5 % mehr Gästeübernachtungen
(Wiesbaden, 11. August 2011) Im ersten Halbjahr 2011 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 174,2 Millionen Gästeübernachtungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis, Wiesbaden) weiter mitteilte, war dies ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2010. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich um acht Prozent auf 27,6 Millionen. Bei Gästen aus dem Inland stieg die Übernachtungszahl um vier Prozent auf 146,6 Millionen.
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Im Juni 2011 erhöhte sich die Zahl der Gästeübernachtungen gegenüber Juni 2010 um zehn Prozent auf 41,1 Millionen. Davon entfielen 35,1 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Inland (+10%) und 6,0 Millionen auf ausländische Gäste (+9%).